Reklamationsordnung
Gemäß den Bestimmungen des § 2099 ff., § 2113 ff., § 2615 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, und den Allgemeinen Lieferbedingungen gibt die Sunset Group Production s.r.o. als Verkäufer diese Reklamationsordnung heraus:
Bestimmung Nr. 1 – Recht des Käufers (Bestellers) auf Reklamation mangelhafter Ware
a) Bei der Lieferung von Waren an den Käufer (Besteller) haftet die Sunset Group Production s.r.o. dafür, dass die Ware oder das Werk die vertragsgemäße Qualität, Menge und Ausführung aufweist und in der im Vertrag oder in den Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen festgelegten Weise verpackt ist.
b) Tritt an der Ware ein Mangel auf, d. h. ein Zustand, bei dem die Ware nicht in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag, dem Werkvertrag oder den Allgemeinen Lieferbedingungen geliefert wird, hat der Käufer (Besteller) das Recht, diesen Mangel zu reklamieren.
c) Über die Berechtigung der Reklamation entscheidet die Verkaufsabteilung des Unternehmens oder ein von ihr beauftragter Mitarbeiter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen. Der beauftragte Mitarbeiter oder Händler kann in Fällen, in denen die Bearbeitung der Reklamation eine fachliche Beurteilung erfordert (z. B. durch den Materiallieferanten), eine längere Frist festlegen.
d) Im Falle einer Reklamation des Motors oder seiner Steuerung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die technischen Bedingungen für den Anschluss und die Installation des Produkts am Installationsort zu beurteilen, und zwar noch vor der Demontage des Produkts. Zur Beurteilung der Installation kann der Verkäufer einen eigenen Techniker oder einen Techniker des Lieferanten der (reklamierten) Komponenten entsenden. Wird dem Verkäufer oder seinem Lieferanten die Beurteilung der Installation vor Ort nicht ermöglicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Reklamation abzulehnen. Handelt es sich um eine Reklamation außerhalb der Tschechischen Republik, behält sich der Verkäufer eine Zeit für die Beurteilung von bis zu 7 Tagen am Installationsort vor.
e) Die Reklamation muss unverzüglich bearbeitet werden. Kommt es zu einer Vereinbarung über die Beseitigung des Mangels, kann dieser in einer längeren Frist behoben werden. Ist der Käufer (Besteller) mit der Bearbeitung der Reklamation durch die Sunset Group Production s.r.o. nicht zufrieden, kann er sein Recht gerichtlich geltend machen.
f) Der Verkäufer übernimmt keine Ansprüche auf etwaige Erstattungen von Kosten im Zusammenhang mit der Reklamation oder einem etwaigen Austausch des mangelhaften Produkts, es sei denn, er hat sich im Vertrag ausdrücklich dazu verpflichtet.
Bestimmung Nr. 2 – Geltendmachung der Reklamation
Die Reklamation macht der Käufer (Besteller) bei der Verkaufsabteilung des Unternehmens oder direkt beim Händler in der jeweiligen Betriebsstätte der Sunset Group der Gesellschaft Sunset Group Production s.r.o. geltend. Die Reklamation kann bei der Verkaufsabteilung durchgehend per E-Mail oder persönlich bzw. telefonisch während der gesamten Geschäftszeiten des Unternehmens geltend gemacht werden. Der Käufer (Besteller) ist verpflichtet nachzuweisen, dass sein Anspruch auf Bearbeitung der Reklamation berechtigt ist, d. h., dass er neben der Mängelrüge auch Angaben zum Erwerb der Ware (Preis der Ware und Zeitpunkt des Kaufs, was er durch den entsprechenden Beleg und den Garantieschein, sofern ausgestellt, nachweist) belegt. Der Käufer (Besteller) muss die Reklamation unverzüglich innerhalb der Fristen gemäß § 2112 und § 2618 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen.
Bestimmung Nr. 3 – Garantiezeit und Frist für die Geltendmachung der Reklamation
a) Voraussetzung für die Anerkennung der Reklamation ist:
- die Geltendmachung innerhalb der Garantiezeit - die Einhaltung der im Produkthandbuch, im Garantieschein oder in den allgemein bekannten Regeln für die Nutzung von Sachen festgelegten Bedingungen
- dass die Ware keinen Mangel aufweist, der durch unsachgemäße Handhabung seitens des Käufers (Bestellers) / Benutzers oder durch normale Abnutzung entstanden ist
- die Vorlage des Garantiescheins, sofern ausgestellt - die Zahlung des Kaufpreises oder Werkpreises für die gelieferte Ware
b) Die Garantiezeit beträgt:
- 24 Monate ab dem Tag der Übernahme der Ware, sofern im Vertrag oder in den Garantiebedingungen des konkreten Produkts keine andere Garantiezeit angegeben ist
- 3 Monate für die Reparatur oder Anpassung der Ware
c) Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer (Besteller) (d. h. durch den Vertragspartner, nicht durch den Endkunden) zu laufen. Für den Fall, dass die Übergabe und Übernahme der Ware aufgrund mangelnder Mitwirkung des Käufers (Bestellers) nicht stattgefunden hat, läuft die Garantiezeit ab dem Tag, an dem die Ware oder das Werk übergeben werden sollte.
d) Die Garantiezeit darf nicht mit der üblichen Lebensdauer der Ware verwechselt werden, d. h. mit der Zeit, die die Ware bei richtiger Nutzung und Pflege angesichts ihrer Eigenschaften, des gegebenen Zwecks und der unterschiedlichen Nutzungsintensität überdauern kann.
e) Der Käufer (Besteller) muss die Reklamation unverzüglich nach Feststellung des Mangels geltend machen, damit die Reklamation richtig beurteilt und bearbeitet werden kann. Offensichtliche Mängel (z. B. Beschädigung der Ware), die durch den Transportdienstleister verursacht wurden, müssen direkt bei der Übergabe beim Frachtführer geltend gemacht werden (im Falle eines Transports, der von einem anderen Subjekt als dem Verkäufer durchgeführt wird), bei internem Transport des Verkäufers innerhalb von 21 Tagen nach Übernahme. Zur Geltendmachung einer durch das Transportunternehmen verursachten Reklamation ist es erforderlich, die Ware einschließlich der Originalverpackung am Lieferort zu belassen, eine entsprechende Dokumentation der Beschädigung (Fotos, Video usw.) zu erstellen oder die Erstellung eines Schadensprotokolls mit dem Transportunternehmen sicherzustellen.
f) Wird die Reklamation des Käufers (Bestellers) durch Austausch der mangelhaften Ware gegen mangelfreie Ware erledigt, läuft für die neue Ware keine neue Garantiezeit. Wird die Reklamation für den Käufer (Besteller) durch den Austausch der Ware gegen eine neue erledigt, wird die Zeit von der Geltendmachung der Reklamation bis zu dem Moment, in dem der Käufer (Besteller) verpflichtet ist, die Ware zu übernehmen, nicht in den Lauf der Garantiezeit eingerechnet. Wird die Reklamation für den Käufer (Besteller) durch eine Reparatur erledigt, wird die Zeit von der Geltendmachung der Reklamation bis zu dem Moment, in dem der Käufer (Besteller) verpflichtet ist, das reparierte Produkt zu übernehmen, nicht in den Lauf der Garantiezeit eingerechnet.
Bestimmung Nr. 4 – Behebbare Mängel
a) Als behebbare Mängel gelten solche Mängel, durch deren Beseitigung Aussehen, Funktion und Qualität der Produkte nicht beeinträchtigt werden und die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die Beurteilung des Charakters des Mangels obliegt dem Verkäufer. Die Frist zur Beseitigung des Mangels wird vom Verkäufer in Abhängigkeit von seinen aktuellen betrieblichen Möglichkeiten festgelegt, spätestens jedoch bis zu 30 Tagen nach Meldung der Reklamation, die sich auf in der Tschechischen Republik verkaufte Ware bezieht. Bei aus dem Gebiet der Tschechischen Republik exportierter Ware wird die Frist zur Beseitigung der Reklamation mit dem Verkäufer vereinbart, der Verkäufer behält sich das Recht auf eine längere Frist als 30 Tage vor.
b) Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, kann der Käufer (Besteller) die kostenlose und ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer entscheidet, ob dies durch Reparatur oder Austausch der Sache erfolgt (sofern dies in Bezug auf die Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist). Ist die Beseitigung des Mangels nicht möglich, kann der Käufer (Besteller) einen angemessenen Nachlass auf den Preis der Sache verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
c) Handelt es sich um einen behebbaren Mangel an bereits gebrauchter Ware, hat der Käufer (Besteller) nur das Recht, die kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels zu verlangen, während der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel innerhalb der festgelegten Frist zu beseitigen.
d) Der Verkäufer kann jederzeit anstelle der Beseitigung des Mangels die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen.
e) Wird die Reklamation durch den Austausch der Ware gegen eine mangelfreie erledigt, ist der Käufer (Besteller) verpflichtet, die mangelhafte Ware an den Verkäufer zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe der Ware nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Austausch, wird dem Käufer (Besteller) diese Ware zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware gültigen Preis in Rechnung gestellt.
Bestimmung Nr. 5 – Unbehebbare Mängel
a) Als unbehebbare Mängel gelten solche Mängel, die innerhalb der festgelegten Frist nicht restlos beseitigt werden können. Handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts verhindert, kann der Käufer (Besteller) nach seiner Wahl verlangen:
- den Austausch der Ware gegen eine mangelfreie
- die Aufhebung des Kaufvertrags und die Rückerstattung des Kaufpreises
b) Die gleichen Rechte stehen dem Käufer (Besteller) zu, wenn es sich um behebbare Mängel handelt, er das Produkt jedoch wegen des wiederholten Auftretens desselben Mangels nach einer Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Als solches gilt in der Regel ein Produkt, bei dem nach mindestens zwei vorherigen Reparaturen derselbe Mangel aufgetreten ist.
c) Handelt es sich um andere unbehebbare Mängel, die der ordnungsgemäßen Nutzung des Produkts für den vorgesehenen Zweck nicht entgegenstehen, hat der Käufer (Besteller) das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass. Kommt es in der Zeit nach dem Kauf der Ware zu einer Änderung des Kundenpreises, wird dem Käufer (Besteller) ein Nachlass auf den zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Preis gewährt.
d) Wird die Reklamation durch den Austausch der Ware gegen eine mangelfreie erledigt, ist der Käufer (Besteller) verpflichtet, die mangelhafte Ware an den Verkäufer zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe der Ware nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Austausch, wird dem Käufer (Besteller) diese Ware zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware gültigen Preis in Rechnung gestellt.
Bestimmung Nr. 6 – Erledigung der Reklamation durch Gewährung eines Nachlasses
Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Käufer (Besteller) kann seine Reklamation auch durch Gewährung eines angemessenen Nachlasses erledigt werden. War der Ware ein Garantieschein beigefügt, werden der Nachlass und der Grund für seine Gewährung in diesem Garantieschein vermerkt. Zur Gewährung eines Nachlasses sind die im Rahmen ihrer Befugnisse bestimmten Mitarbeiter der Sunset Group Production s.r.o. berechtigt. Kommt es in der Zeit nach dem Kauf der Ware zu einer Änderung des Kundenpreises, wird dem Käufer (Besteller) ein Nachlass auf den zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Preis gewährt.
Bestimmung Nr. 7 – Zu niedrigeren Preisen verkaufte Ware
a) Gebrauchte Produkte oder Produkte, die Mängel aufweisen, welche die Nutzung des Produkts für den vorgesehenen Zweck nicht verhindern, werden nur zu niedrigeren Preisen verkauft.
b) Der Käufer (Besteller) muss darauf hingewiesen werden, dass das Produkt einen Mangel aufweist und um welchen Mangel es sich handelt. Für solche Mängel an neuen oder gebrauchten Produkten, für die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, haftet der Verkäufer nicht.
c) Wurde der Preis aus geschäftlichen Gründen gesenkt (z. B. wegen eines Schlussverkaufs nach der Saison) und handelt es sich um den Verkauf neuer mangelfreier Ware, haftet der Verkäufer in vollem Umfang für Mängel der verkauften Ware.
Bestimmung Nr. 8 – Vorgehensweise bei unberechtigter Reklamation
Im Falle einer unberechtigten Reklamation ist der Abnehmer verpflichtet, dem Lieferanten alle
Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der reklamierten Ware und der Überprüfung der Installation entstanden sind. Der Lieferant fordert den
Abnehmer gleichzeitig zur Übernahme der unberechtigt reklamierten Ware auf.
Bestimmung Nr. 9 – Streitbeilegung
In Streitigkeiten, die im Rahmen des Reklamationsverfahrens entstehen, entscheidet das Gericht am Sitz des Verkäufers (Herstellers).
Bestimmung Nr. 10 – Schlussbestimmungen
Bestimmung Nr. 11 – Rücktritt vom Vertrag (Rückgabe der Ware)
Der Verbraucher hat das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen von dem über den E-Shop geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag der Übernahme der Ware.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde die Widerrufserklärung an unsere E-Mail-Adresse oder an unsere Sitzadresse senden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Absendung des Widerrufs zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Kunde.
Nach Eingang der zurückgesandten Ware erstatten wir dem Kunden alle erhaltenen Zahlungen, und zwar spätestens innerhalb von 14 Tagen. Wir erstatten das Geld in derselben Form, in der es gezahlt wurde, sofern wir nichts anderes vereinbaren.
Der Kunde haftet für einen etwaigen Wertverlust der Ware, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit und Eigenschaften des Produkts nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
Die Reklamationsordnung in dieser Fassung tritt am 01.06.2024 in Kraft.
